Aufwendungen

Klassische Homöopathie:

Für die Fallaufnahme von 2-4 Stunden Dauer, Bearbeitung des von Ihnen zugesandten Fragebogens, der Herausarbeitung des homöopathischen Einzelmittels, inklusive des nachfolgenden Kontrolltermins, liegt der Preis für Erwachsene bei 165 Euro, für Kinder und Jugendliche bis einschließlich siebzehn Jahren bei 150 Euro.

Folgekonsultationen am Telefon liegen je nach Zeitaufwand und Wochentag zwischen 5 und 80 Euro, in der Regel aber zwischen 20 und 30 Euro.

Nachkonsultationen, die in gewissen Abständen innerhalb der Praxis stattfinden, belaufen sich je nach Zeitaufwand auf zwischen 45 und 85 Euro.

Häufig werden Mittel über einen längeren Zeitraum eingenommen, so dass Folgekosten in der Regel überschaubar bleiben. Homöopathische Einzelmittel, die für gewöhnlich über einen längeren Zeitraum eingenommen werden, bleiben mit einem Preis von 4-8 Euro ebenfalls im Rahmen.

In der Regel folgt auf die Behandlung einer akuten Erkrankung stets eine konstitutionelle Behandlung mittels Klassischer Homöopathie.

Bei bereits bestehenden starken Schäden an Organen oder dem Bewegungsapparat kann es in seltenen Fällen vorteilhaft sein, eine positive Entwicklung durch eine weitere Therapieform zu unterstützen. In diesem Fällen variieren die Kosten je nach Art der Erkrankung, zeitlichem und materiellem Aufwand der Therapie, sowie der Anzahl der Behandlungseinheiten. Für ein kostenloses Beratungsgespräch stehe ich Ihnen telefonisch gerne zur Verfügung. Sollte die Notwendigkeit dazu gegeben sein, verweise ich Sie, falls notwendig, an qualifizierte Therapeuten und Ärzte weiter.

Alternative Fallaufnahme:

Für Fallaufnahmen die keine klassische Homöopathie erfordern, werden 60 Euro berechnet. Darin enthalten sind neben der Befragung die körperliche Untersuchung und die Ausarbeitung eines Therapievorschlags.

Sollte sich während dieser Erstaufnahme herausstellen, dass die klassische Homöopathie die geeignetere Therapieform ist, entfallen die 60 Euro. In diesem Fall wird bei durchgeführter homöopathischer Erstkonsultation lediglich eine zusätzliche Beratungsgebühr in Höhe von 20 Euro erhoben.

Die Abrechnung erfolgt nach der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Beachten Sie, dass die Beträge je nach Aufwand von denen der GebüH abweichen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Behandlungskosten. Privatkassen und Zusatzversicherungen, je nach Vertrag, vollständig oder teilweise.